Konflikte am Arbeitsplatz sind nicht selten. Umso wichtiger ist eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung. Profitieren Sie von meiner langjährigen arbeitsrechtlichen Fachexpertise.
Im Individualarbeitsrecht berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts. Genauso gerne unterstütze ich Sie, wenn es z.B. um die Gestaltung oder Änderung von Arbeitsverträgen geht, bei Problemen im Zusammenhang mit bestehenden Arbeitsverträgen oder deren Beendigung z. B. durch Kündigung und es ist eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ich wahre Ihre Interessen bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrages oder bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die zielführend und zufriedenstellend für Sie sind. Ich stelle bei Bedarf auch den Kontakt zu Steuer- und /oder Rentenberatern her, um für Sie in jeder rechtlichen Hinsicht ein gutes Ergebnis zu erreichen.
Ebenso berate ich Unternehmen, Vorstände und Geschäftsführer bei dem Abschluss von Dienstverträgen, zu ihrer Durchführung und bei Streitigkeiten über Rechte anlässlich der Beendigung eines Dienstvertrages.